Der Vereinszweck des Obst- und Gartenbauvereins:
Der
OBST-und GARTENBAUVEREIN WALLENHAUSEN/OBERHAUSEN
wurde 1934 gegründet.
Der Zweck der Gemeinschaft wurde in der Originalsatzung im §
2 definiert:
siehe Satzungsauszug
Bis
heute gelten diese Prinzipien. Sie wurden natürlich den zeitlichen
Anforderungen ständig angepaßt. Die zunächst kommerziellen
Interessen (z.B. gemeinsame Beschaffung von Gerätschaften
und gezielter Anbau von Obst und Gemüse zur Veräußerung)
mußten ideellen Beweggründen weichen. So nehmen heute
die Information, der fachliche Gedankenaustausch und der gesellige
Aspekt einen nicht geringen Stellenwert ein. Auch der gegenseitige
Austausch von Fachwissen soll nicht zu kurz kommen. Im Dorf kann
bei der Gestaltung Fachkenntnis eingebracht werden.
In den Folgeseiten ersehen Sie die Ansprechpartner, die Ihnen
selbstlos zur Verfügung stehen.
Vielen
Dank für Ihr Interesse !!!!!!!!!
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